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Klimaschutz in Schulen Sachsen-Anhalts
- Energiesparen mit Erfolgsbeteiligung -
 
  1. Ziel
  2. Warme Geldquellen statt Energielöcher
  3. Projektvorbereitung: Startwertermittlung
    3.1. Arbeitsschritte
  4. Berechnung der Einsparungen
  5. Startwertkorrekturen im Projektverlauf
    5.1. Die Bruttogrundfläche als einheitliche Energiebezugsfläche
  6. Bündnispartner suchen
  7. Der Energierundgang im Schulgebäude
  8. E-Check - der Energie-Spar-Koffer

1. Ziel
Diese Seiten sollen Schulen, Schulverwaltungen, Umweltämter und Hochbauämter unterstützen, Energieeinsparpotenziale zu nutzen. Es unterstützt vor allem die  Schulen bei der Verhandlung von Vergütungsregelungen, nach denen ein Teil der eingesparten Kosten denen zu Gute kommt, die die Einsparideen, die verhaltensbedingten und organisatorischen Maßnahmen zur effektiven Nutzung von Wasser, Strom und Heizenergie entwickeln und umsetzen. Folgende Seiten enthalten ein paar Hilfsmittel, Berechnungsverfahren und Checklisten, die bei Bedarf kopiert werden können.

 


2. Warme Geldquellen statt Energielöcher

Energie einsparen, wo sie nicht gebraucht wird, ist auch in Sachsen-Anhalts Schulen eine Bewegung die um sich greift. Brennendes Licht in Fluren und Treppenhäusern den ganzen Tag. Zu hohe Temperaturen, die nur noch durch Dauerlüftung erträglichen Aufenthalt in Klassenräumen gestatten. Oder permanent offene Fenster in ungenutzten aber beheizten Räumen. Unnötige Beheizung von Räumen und Fluren, in denen man sich höchstens nur kurz aufhält. Wärmelöcher, die keinem mehr auffallen, weil sie "schon immer da waren". Elektrische Verbraucher die fasst schon höhere Standby-Verbrauchskosten haben als Gebrauchskosten.
Diese Zeiten gehören immer mehr der Vergangenheit an.
Schüler und Lehrer entdecken nicht nur spannenden Experimentierfelder für den Physik-, Hauswirtschafts-, Wirtschaft- und Technikunterricht, sie entdecken warme Geldquellen. Immer mehr Schulträger (die Kommunen und Landkreise bezahlen die Heizwärme-, Strom- und Wasserkosten, das Land die Lehrer) unterbreiten den Schulen das Angebot:
"50% der Betriebskosten, die durch organisatorische Maßnahmen und bewussteres Verbrauchsverhalten eingespart werden, bleiben an der Schule. Über sie kann frei verfügt werden."
Um es in der Sprache der Marktwirtschaftler auszudrücken: eine echte win-win Situation: die Schulverwaltung kann dem Kämmerer sagen, mit 50% der Einsparungen beteiligen wir uns an der Konsolidierung des kommunalen Haushalts. Die anderen 50% bekommt die Schule zur freien Verfügung.
Was tun? Wie beginnen?
Einen goldenen Weg gibt es nicht, aber in den nächsten Abschnitten stehen einige Vorschläge was man machen kann und wie man es machen kann.
Bündnispartner suchen und Aufmerksamkeit erzeugen!
Recherche der Verbrauchsdaten und Startwertermittlung (Heizwärme, Strom, Wasser).


3. Projektvorbereitung: Startwertermittlung

Die Sammlung der Verbrauchswerte der vergangenen 2 bis 3 Jahre ist die wichtigste Grundlage um einen Startwert zu ermitteln. Startwert, das ist der Verbrauch, der als Vergleichswert zur Ermittlung der jährlichen Einsparungen benutzt wird. Die Daten bekommt man aus den Rechnungen der Versorgungsunternehmen, die entweder im Schulsekretariat oder im Schulverwaltungsamt vorliegen. Wenn die dort aufgeführten Abrechnungs- bzw. Ablesezeiträume nicht mit dem Kalenderjahr oder dem selbstgewählten 12 Monaten (365 Tage) Abrechnungsrythmus übereinstimmen, muss man das erste mal anfangen zu rechnen (Verbrauch im Abrechnungszeitraum / abgerechnete Tage x 365). Diese Berechnung sollte man nur vornehmen wenn der Rechnungszeitraum um nicht mehr als 20 Tagen von 365 Tagen abweicht. In den Rechnungen der Versorgungsunternehmen sind die Abweichungen aber zumeist kleiner. Wenn der Heizwärmeverbrauch für die Warmwasserbereitung separat gemessen wird, sollte er unbedingt auch separat erfasst und gemittelt werden. Begründung: der Warmwasserverbrauch ist unabhängig von der Kälte oder Wärme des Winters.
Der nächste Schritt ist die Witterungsbereinigung für den Heizungsverbrauch: damit will man den gemessenen Heizwärmeverbrauch eines Jahres Heizwärmeverbrauch für ein klimatisch normales Jahr errechnen.

mit:
z Zahl der Heiztage
tm,n Tagesmittel,der Außentemperatur eines Heiztages
Gt Gradtagzahl der
Heizperiode

Das sind die beiden wichtigsten Formeln, mit denen man die Temperaturbedingungen eines Jahres beschreiben kann.
In unseren Breitengraden rechnet man etwa mit 240 bis 290 Heiztagen pro Jahr, an denen die durchschnittliche Tagestemperatur unter 15°C liegt. Und die mittlere Temperatur aller Heiztage schwankt zwischen 3°C und 7°C. Setzt man in die obere Formel Werte ein, ergeben sich Gradtagzahlen zwischen 3100 und 4900. In der EXCEL-Datei zum Herunterladen stellen wir die langjährigen Gradtagzahlen für 8 Messstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Das sind die mittleren Werte, die sich aus langjährigen Messungen (20 bis 30 Jahre) der Außentemperatur an diesen Standorten ergeben.
Der Haken an der Sache: Auch der Deutsche Wetterdienst will Geld verdienen und er macht das, in dem er die aktuellen Zahlen verkauft. Das sachsen-anhaltinische Umweltministerium kauft die Daten, hat sich aber im Kaufvertrag verpflichtet, die Daten unendgeldlich nur an Schulenergieprojekte weiterzugeben. An diese Verpflichtung müssen auch wir uns halten.

3.1. Deswegen folgende Arbeitsschritte:
        1. Download der Excel-Datei (Berechnung.xls)

        2. Ermitteln der Gradtagzahlen

        3. Eintragen aller Daten in die Seite "Eingabe der Werte" der Excel-Datei und berechnen       

Damit sind die bereinigten Verbrauchswerte der Basisjahre ermittelt; deren Summe geteilt durch die Anzahl der Jahre der Startwert ist.         


4. Berechnung der Einsparung

Der nächste Schritt ist die Berechnung der Einsparungen bezogen auf ein Projektjahr:
Ca. 3 Wochen nach einem Monatswechsel können Sie bei uns nach dem gleichen Verfahren wie gerade beschrieben, die aktuelle Gradttagzahl des Projektjahres anfordern. Mit dieser Zahl, dem Startwert und dem langjährigen Mittel der Gradttagzahl ihrer nächstliegenden Messstation wird der Bezugswert errechnet. Das ist der Verbrauch, den die Schule unter Berücksichtigung der Temperaturbedingungen des Projektjahres verbrauchen "darf". Entspricht dieser Verbrauchswert dem gemessenen Wert, ist der Verbrauch der Schule im Projektjahr weder gestiegen noch gesunken. Ist der gemessene Verbrauch kleiner als der Bezugswert, war man erfolgreich. Unabhängig von der Witterung hat die Schule Heizenergie eingespart.
Im letzten Schritt wird bei erfolgreicher Energieeinsparung in kWh die Kosteneinsparung in Euro errechnet. Nun kann zur Abrechnung geschritten werden, je nach dem wie es mit dem Schulträger in der Vergütungsvereinbarung festgelegt wurde.


5. Startwertkorrekturen im Projektverlauf

(mit Hilfe des Energieeinspar-Fragebogens; zur Ermittlung der Einsparungen und Startwertkorrekturen, wenn im Projektjahr bauliche und gerätetechnische Änderungen vorgenommen wurden)

Wenn die Stadt oder der Landkreis z.B. neue Fenster einbauen lässt, sagt er mit Recht: die damit verbundenen Einsparungen sind Ergebnis der Investition, nicht Ergebnis von bewussterem Verbrauchsverhalten.
Wenn 20 Computer neu angeschafft werden, hat das höheren Stromverbrauch zur Folge und es ist natürlich nicht Sinn der Sache, Strom einzusparen indem man die Computer nicht benutzt.
Der Startwert muss also rechnerisch korrigiert werden, um den veränderten Bedingungen gerecht zu werden.
Zusammengefasst gibt es zwei Gründe für Startwertkorrekturen:

    1. wenn im Projektjahr größere energierelevante Investitionen vorgenommen wurden,
    2. wenn im gleichen Zeitraum umfangreichere Nutzungsänderungen vorlagen, (nicht zu verwechseln mit Verhaltensänderungen und internen organisatorischen Maßnahmen).

In [..] sind die Medien aufgeführt, deren Startwerte auf grund von 1. und/oder 2. angepasst werden.

Zu 1. Solche Investitionen sind: (vgl. Energieeinsparfragebogen)

  • Neue Fenster, [Wärme],
  • Dach- und Fassadensanierungen mit Wärmedämmung, [Wärme],
  • Erweiterungsbauten, [Wärme] [Elt.],
  • Thermostatventile, [Wärme],
  • Modernisierung der Hausanschlussstation, [Wärme],
  • Modernisierung der Beleuchtungsanlage, [Elt.],
  • Modernisierung der Belüftungsanlage, [Elt.],
  • Anschaffung elektrischer Geräte (Computer, Drucker, E-Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Mikrowelle, Brennöfen usw.) [Elt.],
  • Installation von Durchflussmengenbegrenzern, Spararmaturen, [Wasser].

Zu 2. Energierelevante Nutzungsänderungen sind z.B.:

  • Veränderung der Schülerzahl, [Wasser],
  • Erweiterungen, Kürzungen der Nutzungszeiten (Unterrichtstunden, Arbeitsgruppen, Hortgruppen, Betreuungszeiten), [Elt.], [Wärme],
  • Stilllegung von Gebäudeteilen (Nicht- oder Teilbeheizung einzelner Räume), [Wärme] [Elt.],
  • Gravierend veränderte Frequentierung durch außerschulische Nutzer (Vereinsbetrieb in Sporthallen), [Wärme], [Elt.], [Wasser],

Mit Hilfe des Energieeinsparfragebogens werden diese Änderungen erfasst. Die Auswirkungen der protokollierten Änderungen auf den Verbrauch muss nun errechnet werden. Bei neuen elektrischen Geräten ist die Rechnung recht einfach. Man misst mit dem Energiekostenmessgerät die Leistungsaufnahme oder den Verbrauch in einer Stunde, multipliziert den Wert mit der ermittelten Nutzungsdauer pro Jahr und erhält den Mehrverbrauch, um den der Startwert korrigiert werden muss. Für die Korrektur des Startwerts im laufenden Jahr ist noch zu berücksichtigen, seit wann das Gerät in Betrieb genommen wurde.

Bei baulichen Änderungen ist die Startwertkorrektur etwas aufwendiger. In diesen Fällen sollte man sich Expertenrat holen, am besten den Fachmann, der die Maßnahme geplant hat. Im Prinzip vergleichen die dann z.B. die wärmetechnischen Eigenschaften des alten, mit dem neuen Bauteil, berechnen oder schätzen den Anteil der Wärme, die durch Fenster oder Wand verloren geht und kürzen diesen Anteil entsprechend der besseren physikalischen Eigenschaften des neuen Bauteils. Bei Schwierigkeiten helfen wir gern.

Alle Projektpartner sollten sich darin einig sein, dass eine ganz genau Berechnung und Aufteilung von investiv und nicht investiv bedingten Einsparungen nicht möglich ist. Wenn möglich sollen empirische Erfahrungen genutzt werden, ansonsten werden vorsichtige rechnerische Abschätzungen der technischen Einsparungen vorgenommen. Den Einsparinitiativen der Schüler und Lehrer sollen keine Hindernisse errichtet werden.

 

Arbeitsschritte:

Download des Energieeinsparfragebogens (zur Ermittlung der Einsparungen und zur Berechnung von Startwertkorrekturen aufgrund von Änderungen der Verbräuche oder technischen und baulichen Änderungen)

  Energieeinsparfragebogen.pdf

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5.1. Die Bruttogrundfläche BGF als einheitliche Energiebezugsfläche

Eine Energiebezugsfläche wird ermittelt, um den Energieverbrauch einer Schule mit einen spezifischen Verbrauchswert (kWh/m² x a - Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) beschreiben zu können. Der spezifische Verbrauch dient zum Vergleich der Verbrauchsmengen in den Schulen einer Stadt oder denen des ganzen Landes. Die Bruttogrundfläche (BGF) oder auch Bruttogeschossfläche ist die verbreitetste und am einfachsten zu ermittelnde Bezugsfläche:
Länge mal Breite des Gebäudes mal Anzahl der beheizten Vollgeschosse.
Der Einfachheit halber sind alle Wände (Wanddicken), Stützen und Pfeiler in die BGF einbezogen. Nicht zur BGF gehören nicht beheizte Dachräume und Kellerräume, oder auch Garagen und Abstellräume für Fahrräder.

Weitere Informationen zur Bruttogrundfläche sowie zur Hauptnutzfläche, Nebennutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche erhalten Sie hier.


6. Bündnispartner suchen und Aufmerksamkeit erzeugen!

  • Bildung eines Energieteams: Lehrer, Schüler, Hausmeister
  • Mitarbeit am Abschluss der Vergütungsvereinbarung
  • Organisation fachlicher Unterstützung (Ämter, Verbraucherberatung, Umweltorganisationen, Energieversorgungsunternehmen, Sponsoren)
  • Gründung eines Fördervereins
  • Festlegung sinnvoller Aktionstermine
  • Festlegung eines Anlaufpunktes (Schautafel)
  • Planung für Arbeitsgruppen und Projektwochen
  • Konzipierung inhaltlicher Einbindung in Fach- und fächerübergreifenden Unterricht
  • Wahl von Energiebeauftragten in jeder Klasse


7. Der Energierundgang im Schulgebäude
Ein Energierundgang durch die Schule soll energetische Schwachstellen aufzeigen. Dazu gehören:
  • kleinere Mängel, die mit wenig Geld in Eigenarbeit behoben werden können (z.B. undichte Fenster, defekte Türschließer. zugesetzte Filter von Lüftern, tropfende Wasserhähne, etc.)
  •  
  • bauliche und technische Mängel, die nur mit u.U. recht großen Investitionen be- hoben werden können wie mangelhafte Dämmung, veraltete Heizungsanlagen, fehlende Thermostatventile etc. Entsprechende Hinweise an den Schulträger können hier mittelfristig Abhilfe schaffen.
  •  
  • verstellte oder nicht vorhandene Regelungen (Heizkurve am Kessel, Nachtabsenkungszeiten, Schaltuhren für Warmwasserboiler, etc.)
  •  
  • Hinweise auf verschwenderischen Umgang mit Energie, wie offenstehende Türen und Fenster, brennendes Licht in leeren Räumen, etc.

Weitere Informationen zum Thema Energierundgang erhalten Sie hier.


8. E-Check - der Energie-Spar-Koffer

Was der Energie-Spar-Koffer ist, und wo Sie ihn bekommen erfahren Sie hier.

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